Frachtkosten sind ein wesentlicher Bestandteil physischer Transaktionen, daher sind Streitigkeiten darüber häufig. Um beiden Parteien ein klares Verständnis der Frachtkostenverteilung im Transaktionsprozess zu ermöglichen und Frachtstreitigkeiten zu reduzieren, sollten Händler die Zusammensetzung und Verteilung der Frachtkosten klar und präzise beschreiben. 1. Frachtstreitigkeiten werden nach dem Prinzip „Wer den Fehler begangen hat, trägt die Verantwortung“ behandelt, es sei denn, Käufer und Verkäufer erzielen eine Einigung durch Absprache. 2. Ist die Transaktionsvereinbarung unklar und kann die verantwortliche Partei nicht bestimmt werden, wird die Transaktion rückgängig gemacht und der Kaufpreis erstattet. Die Hin- und Rückfrachtkosten trägt der Händler, die Rückfrachtkosten der Käufer. 3. Bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer über die tatsächlichen Frachtkosten müssen entsprechende Frachtnachweise vorgelegt werden. Mushroom Street ist berechtigt, die Frachtkosten gemäß dem offiziellen Angebot des Logistikunternehmens abzuwickeln. Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Käufers hat der Käufer das Recht, die Annahme der Ware zu verweigern, wenn der Händler die Ware per Nachnahme (d. h. der Absender zahlt die Frachtkosten nicht bei der Übergabe an den Spediteur, sondern der Empfänger bei der Warenannahme) ausliefert. Die dadurch entstehenden Frachtkosten trägt in diesem Fall der Händler. Nimmt der Käufer die Ware an, trägt der Händler den Teil der Lieferkosten, der den vereinbarten Frachtbetrag übersteigt. 5. Muss die Ware im Rahmen einer Reparatur versandt werden und ist die Art der Frachtübernahme nicht vereinbart, trägt der Händler die dadurch entstehenden Frachtkosten. 6. Vereinbaren Käufer und Verkäufer einen Umtausch der Ware, jedoch nicht die Rücksendekosten, und liegt die Ursache in einem Fehler des Händlers oder in einem Mangel der Ware, übernimmt das Unternehmen die Kosten für den Hin- und Rücktransport. Sofern der Mangel nicht auf ein Verschulden des Unternehmens oder auf Probleme mit der Ware zurückzuführen ist, trägt der Käufer die Frachtkosten für die zurückgesandte Ware und das Unternehmen die Frachtkosten für die umgetauschte Ware.







